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Hinweise zur Schutzbekleidung gem. ISO 11612:2008

  • Die einzelnen Bekleidungsteile sind Teil der persönlichen Schutzausrüstung bei Bränden und technischen Hilfeleistungen, jedoch außerhalb des Gefahrenbereichs einer Stichflammenbildung

  • Nur wenn alle Kleidungsstücke ordnungsgemäß verschlossen sind, ist ein ausreichender Schutz gegeben

  • Tragen Sie keine entflammbaren oder schmelzbaren Kleidungsstücke über diesen Kleidungsstücken

  • Bei Explosionsgefahr sollte zusätzlich Unterbekleidung aus flammfesten Fasern, wie z.B. Aramid, getragen werden. Ziehen Sie Kleidung in einer potentiell explosiven Umgebung nicht an oder aus

  • Nachträglich aufzubringende Schriftzüge, Embleme, Namensschilder oder andere Markierungen müssen aus flammfesten Materialien bestehen